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Mit List und Tücke zum Arbeitsplatz
Eine Rechtsanwältin gibt legale Tipps

Eine gute Bewerbung ist Public Relations in eigener Sache. Offene Stellen sind rar, und die Arbeitgeber picken sich die Rosinen aus dem Überangebot. Nur wer sich gut verkauft, bleibt im Rennen. Es gibt ganz legale Tricks, mit denen Fehlzeiten, dunkle Punkte im Lebenslauf, längere Arbeitslosigkeit, fristlose Kündigung, eine Familienpause, Alkohol- oder Drogenprobleme sowie Gefängnisaufenthalte "kaschiert" werden können. Zeitlücken im Lebenslauf sollten, so Rechtsanwältin Verena S. Rottmann, mit realen oder erfundenen (soweit nicht nachprüfbar) Begebenheiten gefüllt werden. Längere Arbeitslosigkeit läßt Personalchefs skeptisch werden. Es ist daher sinnvoll, die Zeit mit Fortbildungskursen zu nutzen. In manchen Fällen kann auch eine weniger qualifizierte Tätigkeit nützlich sein, um den Arbeitswillen zu demonstrieren.

Eine fristlose Kündigung, die aus dem Zeugnisdatum herauszulesen ist, läßt bei Personalchefs die Alarmglocken angehen. Es ist ratsam, dem bisherigen Arbeitgeber die Folgen klar zu machen und um die Wahrung des äußeren Scheins im Zeugnis zu bitten.

Ein anderer Fall ist die Familienpause, die vor allem Frauen in der Argumentation trifft. Der Wiedereinstieg vor allem in höher qualifizierte Berufe ist sehr schwer. In dieser Erziehungspause sollte daher der Kontakt zu den Kollegen aufrechterhalten werden und Fortbildungen besucht werden. Schwieriger haben es Suchtkranke, die sich erklären müssen. Eine Therapie ist besser im Lebenslauf zu verschweigen und eine selbständige Tätigkeit zu erfinden. Diese sollte allerdings sinnigerweise zum Beruf passen, um glaubwürdig zu bleiben.

Ein heikles Thema ist ein Gefängnisaufenthalt. Selbst zu Unrecht Inhaftierte lastet ein Makel an, und die wenigsten Arbeitgeber geben Vorbestraften eine reelle Chance. Insofern ist es besser, eine Untersuchungshaft nicht zu erwähnen.

Im Vorstellungsgespräch werden manchmal unzulässige Fragen gestellt, die nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Dazu gehören:

  • Fragen nach der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

  • Familienplanung

  • Konfession (es sei denn, es handelt sich um die Stelle in einer kirchlichen Organisation)

  • Schwangerschaft

  • Frage nach Vorstrafen, Ermittlungsverfahren

  • Polizeiliches Führungszeugnis (ist allerdings im Öffentlichen Dienst und bei angehenden Rechtsanwälten/Juristen Pflicht).

Das Beste ist, nur Infos im Vorstellungsgespräch preiszugeben, die der eigenen Imagepflege dienen. Kleinere Schwächen allerdings können zugegeben werden, weil das menschlich macht...

Corinna S. Heyn

 

Legale Bewerbungstricks: was Sie verschweigen und wann Sie die Wahrheit sagen dürfen. Verena S. Rottmann. Falken-TB 1997, Preis: 12,90 DM.